Lektüre: Payback-Regel
2. Manchmal funktioniert die Payback-Regel
Beispiel 2
Betrachten wir eine Situation, in der wir zwischen den beiden folgenden sich gegenseitig ausschliessenden Projekten auswählen müssen und die Kapitalkosten 10% betragen:
| Heute | Jahr 1 | Jahr 2 | Jahr 3 | Jahr 4 | Jahr 5 | |
| Projekt A | -1'000 | 500 | 800 | 0 | 0 | 0 |
| Projekt B | -1'000 | 0 | 0 | 500 | 800 | 0 |
Projekt A hat eine Amortisationszeit von 2 Jahren, während die Amortisationszeit von Projekt B 4 Jahre beträgt. Nach der Payback-Regel würden wir uns daher für Projekt A entscheiden, weil sich die Investition schneller amortisiert. Zu demselben Ergebnis kommen wir, wenn wir das etwas kompliziertere Kriterium des NPV anwenden. Bei einem Kapitalkostensatz von 10% ist der NPV von Projekt A positiv, während der von Projekt B negativ ist:
\( NPV_{A,10\%} = -1'000 + \frac{500}{1.1}+\frac{800}{1.1^2}=116 \)
\( NPV_{B,10\%} = -1'000 + \frac{500}{1.1^3}+\frac{800}{1.1^4}=-78\)
In der spezifischen Situation von Beispiel 2 führen Payback und NPV also zum gleichen Ergebnis.
Beispiel 3
Betrachten wir ein weiteres Set von Projekten, unter der Annahme, dass die Kapitalkosten weiterhin 10% betragen:
| Heute | Jahr 1 | ... | Jahr 50 | |
| Projekt C | -1'000 | 2'000 | 0 | |
| Projekt D | -1'000 | 0 | 0 | 213'438 |
Gemäss NPV-Regel sind beide Projekte gleich attraktiv, da sie beide einen NPV von 818 versprechen:
\( NPV_{C,10\%} = -1'000 + \frac{2'000}{1.1} = 818 \)
\( NPV_{D,10\%} = -1'000 + \frac{213'438}{1.1^{50}} = 818 \)
Die Payback-Regel ist da nicht vollständig einverstanden. Projekt C zahlt die Investition innerhalb eines Jahres zurück, während es bei Projekt D 50 Jahre dauert, bis es sich amortisiert. Auch wenn es technisch korrekt ist, dass beide Projekte in Bezug auf die Wertschöpfung gleich gut sind, würde eine Amortisationszeit von 50 Jahren (und keine Cashflows dazwischen) die meisten Finanzmanager und Investoren wohl ziemlich nervös machen.
Daher gibt es auch Situationen, in denen die Payback-Regel in der Praxis besser abschneidet als der NPV.